Zuschuss zu den Nenngeldern

Neuregelung ab 2012

Bei Vorlage von vier oder mehr Nenngeldquittungen von Turnieren im Kalenderjahr, erhalten die Eltern der Jugend-Mannschaftsspieler, die an mindestens einem Mannschaftstraining teilnehmen und ausschließlich für unseren Verein spielen, auf Antrag einen Zuschuss in Höhe der Hälfte der nachgewiesenen Aufwendungen, höchstens aber E 150,-- pro Jahr und Spieler/-in. Der Antrag ist an den Sport- oder Jugendwart zu richten, der dann die Erstattung veranlasst. 

Der Vorstand, Merzig, 27.10.2011